RS Vwgh 1970/10/5 0642/70

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Veröffentlicht am 05.10.1970
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10/10 Grundrechte

Rechtssatz

Für die Frage der Verletzung des Gleichheitssatzes ist nur eine Unsachlichkeit oder Willkür in dem die Person der Partei betreffenden Verhalten der Behörde entscheidend, nicht aber das Verhalten der Behörde in anderen Fällen. (Hinweis auf E des VfGH, Slg. Nr. 3016)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1970000642.X10

Im RIS seit

23.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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