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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs5 idF 1969/204;Rechtssatz
Die Übergabe eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstückes gegen Einräumung des Fruchtgenußrechtes an einem Teil der Liegenschaft stellt eine vertragliche Übergabe im Sinne des § 13 Abs 5 KOVG dar.Die Übergabe eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstückes gegen Einräumung des Fruchtgenußrechtes an einem Teil der Liegenschaft stellt eine vertragliche Übergabe im Sinne des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001084.X01Im RIS seit
20.06.2002