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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §24 Abs2;Beachte
y13276;Rechtssatz
Bei Zustellung zu eigenen Handen entspricht eine am Tag des ersten Zustellungsversuches vorgenommene Hinterlegung nicht der Bestimmung des § 24 Abs 2 AVG. Das Schriftstück darf erst nach dem zweiten erfolglosen Zustellversuch beim Postamt hinterlegt werden. (Vermerk zu diesem RS: Für den zweiten Zustellungsversuch kommt frühestens der folgende Tag in Betracht - bei einem derartigen Zustellungsmangel (vgl hiezu § 23 Abs 6 AVG) ist die Zustellung erst dann vollzogen, wenn der Person, für die das Schriftstück bestimmt ist, dieses tatsächlich zugekommen ist).Bei Zustellung zu eigenen Handen entspricht eine am Tag des ersten Zustellungsversuches vorgenommene Hinterlegung nicht der Bestimmung des Paragraph 24, Absatz 2, AVG. Das Schriftstück darf erst nach dem zweiten erfolglosen Zustellversuch beim Postamt hinterlegt werden. (Vermerk zu diesem RS: Für den zweiten Zustellungsversuch kommt frühestens der folgende Tag in Betracht - bei einem derartigen Zustellungsmangel vergleiche hiezu Paragraph 23, Absatz 6, AVG) ist die Zustellung erst dann vollzogen, wenn der Person, für die das Schriftstück bestimmt ist, dieses tatsächlich zugekommen ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001073.X01Im RIS seit
12.10.1970