Index
25/02 StrafvollzugNorm
StVG §107 Abs1 Z10;Rechtssatz
Die Weigerung eines Strafgefangenen, die im zugewiesene Zelle zu beziehen, ist eine Ordnungswidrigkeit, gleichgültig ob er die Meinung ist, Ansprüche auf einen Einzelhaftraum zu besitzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000825.X01Im RIS seit
20.08.2002