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Baurecht - StmkNorm
B-VG Art118 Abs4Rechtssatz
Hat die Gemeindebehörde oberster Instanz in der Sache selbst durch Bestätigung des angefochtenen Bescheides entschieden statt die Berufung (hier: wegen Präklusion) zurückzuweisen, dann konnte der Bfr dadurch in einem Recht nicht verletzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000751.X06Im RIS seit
06.08.2002Zuletzt aktualisiert am
25.04.2024