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30/01 FinanzverfassungNorm
BAO §239 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0812/62 E VS 12. Juni 1964 VwSlg 3102 F/1964 RS 3Stammrechtssatz
Ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage kann nicht angenommen werden, daß auf Grund einer Selbstbemessung ohne Bescheid als Abgaben bezahlte Beträge "rechtskräftig entrichtet" sind und im Falle des Nichtbestandes einer Abgabenschuld nicht erstattet werden müssen.
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E 12.6.1964, 812/62 #3 VwSlg 3102 F/1964
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001720.X02Im RIS seit
23.10.1970