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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs4;Rechtssatz
Ein baupolizeilicher Auftrag zur Behebung von Baugebrechen ist - wegen der möglichen Alternative der Abtragung infolge technischer Unmöglichkeit der Instandsetzung - auch während der Zwangsverwaltung an den Eigentümer und nicht an den Zwangsverwalter zu erlassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001363.X02Im RIS seit
28.08.2002Zuletzt aktualisiert am
16.03.2017