RS Vwgh 2006/11/21 2003/21/0064

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Veröffentlicht am 21.11.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z8;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;

Rechtssatz

Für die Beurteilung einer Tätigkeit als Beschäftigung im Sinn des Ausländerbeschäftigungsgesetzes reicht es nicht, wenn bloß die Art der Tätigkeit festgestellt wird, jedoch keine weiteren - nachprüfbaren - Feststellungen zum Arbeitsverhältnis (hier konkret zur Person des Arbeitgebers), getroffen werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003210064.X01

Im RIS seit

14.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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