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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Für die Beurteilung einer Tätigkeit als Beschäftigung im Sinn des Ausländerbeschäftigungsgesetzes reicht es nicht, wenn bloß die Art der Tätigkeit festgestellt wird, jedoch keine weiteren - nachprüfbaren - Feststellungen zum Arbeitsverhältnis (hier konkret zur Person des Arbeitgebers), getroffen werden.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003210064.X01Im RIS seit
14.12.2006