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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Eine erhöhte Nachfrage, die durch das vom Konzessionswerber in Ausübung der angestrebten Gewerbeberechtigung (hier: Mietwagengewerbe) erst zu schaffende erhöhte Angebot "geweckt" werden soll, begründet keinen Bedarf (hier: im Sinne des § 5 Abs 1 GelVerkG; Hinweis E 14.1.1970, 318/69, in dem ähnliches hinsichtlich des Taxigewerbes gesagt wurde).Eine erhöhte Nachfrage, die durch das vom Konzessionswerber in Ausübung der angestrebten Gewerbeberechtigung (hier: Mietwagengewerbe) erst zu schaffende erhöhte Angebot "geweckt" werden soll, begründet keinen Bedarf (hier: im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, GelVerkG; Hinweis E 14.1.1970, 318/69, in dem ähnliches hinsichtlich des Taxigewerbes gesagt wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001682.X01Im RIS seit
04.07.2002