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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Ist ein dem Abbauberechtigten zuzurechnendes Mineralgewinnungsrecht gemäß § 82 Abs 2 BewG 1955 zu bewerten, dann dürfen dabei die Bestimmungen des § 6 SEBG nicht außer Betracht gelassen werden. Allerdings sind die Abgabenbehörden an eine unrichtige Bewertung in der vorangegangenen Schillingeröffnungsbilanz bei der Einheitsbewertung des Mineralgewinnungsrechtes (hier zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1959) nicht gebunden; sie haben den anzusetzenden Wert in diesem Falle gegebenenfalls im Schätzungswege neu zu ermitteln. Dies jedoch unter der Voraussetzung, daß gemäß § 6 SEBG der Ausweis eines Wertansatzes überhaupt zulässig war.Ist ein dem Abbauberechtigten zuzurechnendes Mineralgewinnungsrecht gemäß Paragraph 82, Absatz 2, BewG 1955 zu bewerten, dann dürfen dabei die Bestimmungen des Paragraph 6, SEBG nicht außer Betracht gelassen werden. Allerdings sind die Abgabenbehörden an eine unrichtige Bewertung in der vorangegangenen Schillingeröffnungsbilanz bei der Einheitsbewertung des Mineralgewinnungsrechtes (hier zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1959) nicht gebunden; sie haben den anzusetzenden Wert in diesem Falle gegebenenfalls im Schätzungswege neu zu ermitteln. Dies jedoch unter der Voraussetzung, daß gemäß Paragraph 6, SEBG der Ausweis eines Wertansatzes überhaupt zulässig war.
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E VS 12.11.1970, 1714/68 #1 VwSlg 4145 F/1970
Verstärkter Senat
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001714.X01Im RIS seit
14.01.2002