RS Vwgh 1970/11/12 1714/68

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Veröffentlicht am 12.11.1970
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/01 Handelsrecht
21/02 Aktienrecht
21/03 GesmbH-Recht
21/04 Genossenschaftsrecht
21/07 Sonstiges Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Ist ein dem Abbauberechtigten zuzurechnendes Mineralgewinnungsrecht gemäß § 82 Abs 2 BewG 1955 zu bewerten, dann dürfen dabei die Bestimmungen des § 6 SEBG nicht außer Betracht gelassen werden. Allerdings sind die Abgabenbehörden an eine unrichtige Bewertung in der vorangegangenen Schillingeröffnungsbilanz bei der Einheitsbewertung des Mineralgewinnungsrechtes (hier zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1959) nicht gebunden; sie haben den anzusetzenden Wert in diesem Falle gegebenenfalls im Schätzungswege neu zu ermitteln. Dies jedoch unter der Voraussetzung, daß gemäß § 6 SEBG der Ausweis eines Wertansatzes überhaupt zulässig war.Ist ein dem Abbauberechtigten zuzurechnendes Mineralgewinnungsrecht gemäß Paragraph 82, Absatz 2, BewG 1955 zu bewerten, dann dürfen dabei die Bestimmungen des Paragraph 6, SEBG nicht außer Betracht gelassen werden. Allerdings sind die Abgabenbehörden an eine unrichtige Bewertung in der vorangegangenen Schillingeröffnungsbilanz bei der Einheitsbewertung des Mineralgewinnungsrechtes (hier zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1959) nicht gebunden; sie haben den anzusetzenden Wert in diesem Falle gegebenenfalls im Schätzungswege neu zu ermitteln. Dies jedoch unter der Voraussetzung, daß gemäß Paragraph 6, SEBG der Ausweis eines Wertansatzes überhaupt zulässig war.

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E VS 12.11.1970, 1714/68 #1 VwSlg 4145 F/1970

Verstärkter Senat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968001714.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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