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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen darüber, wann eine vorgenommene Beweiswürdigung nicht schlüssig ist und unter welchen Umständen zur Klärung der Beweisfrage eine mündliche Berufungsverhandlung anberaumt und in dieser die Aufnahme ergänzender Beweise vorgenommen werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001341.X02Im RIS seit
18.11.1970