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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs1;Rechtssatz
Wenn ein ausländischer Student über ein Jahr in Österreich inskribiert und ansässig ist, so hat er einen ordentlichen Wohnsitz begründet, auch wenn er in der Zwischenzeit bei seinen Eltern (in Persien) einige Wochen auf Besuch geweilt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001875.X02Im RIS seit
09.08.2002