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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §62;Rechtssatz
Weder der Umstand, daß der Anspruchswerber über die Bestimmung des § 62 KOVG belehrt wurde, noch der Umstand, daß er bei Verlassen des Krankenhauses gegenüber der Anstaltsleitung keine Begründung für sein Verhalten gegeben hat, entheben die Behörde der Notwendigkeit, von sich aus zu prüfen, ob für dieses Verhalten triftige Gründe vorlagen.Weder der Umstand, daß der Anspruchswerber über die Bestimmung des Paragraph 62, KOVG belehrt wurde, noch der Umstand, daß er bei Verlassen des Krankenhauses gegenüber der Anstaltsleitung keine Begründung für sein Verhalten gegeben hat, entheben die Behörde der Notwendigkeit, von sich aus zu prüfen, ob für dieses Verhalten triftige Gründe vorlagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000684.X01Im RIS seit
31.07.2002