RS Vwgh 1970/11/25 0273/69

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Veröffentlicht am 25.11.1970
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859;
VwRallg;

Beachte

y25743;

Rechtssatz

Die Behörde hat bei der Beurteilung der Frage, ob eine für die Konzessionserteilung - hier für das Taxigewerbe - gesetzlich aufgestellte Voraussetzung als gegeben anzunehmen ist, kein Ermessen zu üben (Hinweis E 7.7.1964, 1806/62, VwSlg 6400 A/1964).

*

E 25.11.1970, 273/69 #1

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000273.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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