RS Vwgh 1970/11/27 1897/70

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Veröffentlicht am 27.11.1970
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Wasserrecht
81/01 Wasserrechtsgesetz

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1898/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1897/68 E 7. Februar 1969 VwSlg 7506 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Frage der Berührung "bestehender Rechte" im Sinne des § 12 WRG 1959 kann nur das Maß und die Art der bewilligungsbedürftigen Wasserbenutzung von Bedeutung sein (Hier Kanalisationsanlage - Geruchsbelästigung).Für die Frage der Berührung "bestehender Rechte" im Sinne des Paragraph 12, WRG 1959 kann nur das Maß und die Art der bewilligungsbedürftigen Wasserbenutzung von Bedeutung sein (Hier Kanalisationsanlage - Geruchsbelästigung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1970001897.X02

Im RIS seit

24.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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