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WasserrechtNorm
WRG 1959 §101 Abs3Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1898/70Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1711/65 E 25. Februar 1966 RS 1Stammrechtssatz
Als die Annahme eines im wesentlichen anstandslosen Verfahrens rechtfertigend kann nur eine solche Forderung oder Einwendung betrachtet werden, die rechtlich nicht bedeutsam und daher nicht dazu angetan ist, den Verfahrensausgang zu beeinflussen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001897.X01Im RIS seit
24.09.2019Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019