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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §52 Abs2;Rechtssatz
Durch die Geltendmachung neuer Leiden als Dienstbeschädigungen im Zuge des Verfahrens über einen Neubemessungsantrag ist der Schiedskommission nicht verwehrt, zunächst über die Berufung gegen die Erledigung des Neubemessungsantrages zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001517.X02Im RIS seit
28.06.2002