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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung kennt nicht den Begriff einer "fiktiven Reduktion" in dem Sinn, daß bei Bestehen einer kausalen und einer akausalen Gesundheitsschädigung die akausale Schädigung auf die Ebene der Dienstbeschädigung in fiktiver Weise zu reduzieren wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001140.X02Im RIS seit
21.06.2002