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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Das Recht der Abgabenbehörden, im Zuge von Nachschauhandlungen gemäß § 144 Abs 1 erster Satz BAO auch die in Rede stehenden Eintrittscheine einzusehen, ergibt sich aus Abs 2 dieser Gesetzesstelle (es handelt sich hier um eine Aktiengesellschaft, die zur Führung von Büchern kraft Gesetzes verpflichtet ist).Das Recht der Abgabenbehörden, im Zuge von Nachschauhandlungen gemäß Paragraph 144, Absatz eins, erster Satz BAO auch die in Rede stehenden Eintrittscheine einzusehen, ergibt sich aus Absatz 2, dieser Gesetzesstelle (es handelt sich hier um eine Aktiengesellschaft, die zur Führung von Büchern kraft Gesetzes verpflichtet ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001486.X02Im RIS seit
03.12.1970