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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Rechtssatz
Bei der Erstellung des Berufsbildes eines leitenden Angestellten ist von einer Durchschnittsleistung auszugehen und nicht von Berufsanforderungen, die an einen überforderten leitenden Angestellten gestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001019.X02Im RIS seit
07.06.2002