RS Vwgh 1970/12/4 1019/69

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Veröffentlicht am 04.12.1970
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Bei der Erstellung des Berufsbildes eines leitenden Angestellten ist von einer Durchschnittsleistung auszugehen und nicht von Berufsanforderungen, die an einen überforderten leitenden Angestellten gestellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001019.X02

Im RIS seit

07.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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