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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §27 Abs1 impl;Rechtssatz
Aus der Tatsache als solcher, daß nach dem Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamtes bestimmte Grundflächen als gärtnerischer Betrieb bewertet wurden, kann nicht geschlossen werden, daß diese Grundflächen einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne der Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes, BGBl Nr 140/1948, darstellen.Aus der Tatsache als solcher, daß nach dem Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamtes bestimmte Grundflächen als gärtnerischer Betrieb bewertet wurden, kann nicht geschlossen werden, daß diese Grundflächen einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne der Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr 140 aus 1948,, darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001379.X01Im RIS seit
01.07.2002