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L82000 BauordnungRechtssatz
Die Verfestigung des Bodens kann als vertretbare Leistung nur durch Ersatzvornahme vollstreckt werden.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001047.X05Im RIS seit
02.05.2002Zuletzt aktualisiert am
05.08.2008