RS Vwgh 1970/12/10 0660/69

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Veröffentlicht am 10.12.1970
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §10;
ErbStG §20 Abs7;

Beachte

Besprechung in: ÖJZ 1972/2, S 37;

Rechtssatz

Die dem Erben vom Erblasser auferlegte Pflicht, eine fremde Erbschaftssteuer zu tragen (hier der Legatare) berechtigt den Erben, die fremde Steuer als Last von seinem Erwerb abzuziehen. Denn es würde dem Bereicherungsprinzip widerstreiten, vom Wert einer Last auch noch Erbschaftssteuer entrichten zu müssen. *

E 10.12.1970, 660/69 #1 VwSlg 4160 F/1970

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000660.X01

Im RIS seit

10.12.1970
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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