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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §10;Beachte
Besprechung in: ÖJZ 1972/2, S 37;Rechtssatz
Die dem Erben vom Erblasser auferlegte Pflicht, eine fremde Erbschaftssteuer zu tragen (hier der Legatare) berechtigt den Erben, die fremde Steuer als Last von seinem Erwerb abzuziehen. Denn es würde dem Bereicherungsprinzip widerstreiten, vom Wert einer Last auch noch Erbschaftssteuer entrichten zu müssen. *
E 10.12.1970, 660/69 #1 VwSlg 4160 F/1970
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000660.X01Im RIS seit
10.12.1970