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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53 Abs1;Rechtssatz
Die Abgabenbehörden können sich bei der Feststellung des Bodenwertes auch auf Kaufpreise für verschiedene Liegenschaften in der weiteren Umgebung eines Verwertungsobjektes stützen. (Hinweis auf E vom 16.12.1969, 1777/68)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000520.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
09.03.2016