RS Vwgh 1971/1/12 1579/70

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Veröffentlicht am 12.01.1971
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25/02 Strafvollzug

Rechtssatz

Die § 57 StVG und § 58 StVG räumen dem Strafgefangenen kein Recht auf Benützung eines eigenen Radioapparates ein.Die Paragraph 57, StVG und Paragraph 58, StVG räumen dem Strafgefangenen kein Recht auf Benützung eines eigenen Radioapparates ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001579.X01

Im RIS seit

10.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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