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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §134;Rechtssatz
Arrest-Strafe bei Fahren ohne Führerschein. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Oktober 1970, V 1/70/11, hebt den Erlaß d. BM f. Handel, Gewerbe und Industrie vom 29.5.1968, Zl. 186.118-III/18-68, wonach bei Übertretungen nach § 64 Abs 1 KFG mindestens eine Woche Arrest verhängt werden soll, auf. Da sich die Behörde bei Verhängung der Primärarreststrafe auf diesen Erlaß bezogen hat, ist der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben.Arrest-Strafe bei Fahren ohne Führerschein. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Oktober 1970, römisch fünf 1/70/11, hebt den Erlaß d. BM f. Handel, Gewerbe und Industrie vom 29.5.1968, Zl. 186.118-III/18-68, wonach bei Übertretungen nach Paragraph 64, Absatz eins, KFG mindestens eine Woche Arrest verhängt werden soll, auf. Da sich die Behörde bei Verhängung der Primärarreststrafe auf diesen Erlaß bezogen hat, ist der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969000152.X01Im RIS seit
30.04.2002Zuletzt aktualisiert am
11.11.2016