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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §57;Rechtssatz
Bei wesentlicher Änderung der maßgeblichen Rechtslage während eines Verwaltungsverfahrens - sei es auch in der Berufungsinstanz -
ist den Parteien neuerlich ausdrücklich das rechtliche Gehör zu gewähren (Hinweis E 8.6.1970, 1841/69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001180.X01Im RIS seit
25.06.2002Zuletzt aktualisiert am
10.08.2017