RS Vwgh 1971/1/18 1180/70

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Veröffentlicht am 18.01.1971
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl;

Rechtssatz

Bei wesentlicher Änderung der maßgeblichen Rechtslage während eines Verwaltungsverfahrens - sei es auch in der Berufungsinstanz -

ist den Parteien neuerlich ausdrücklich das rechtliche Gehör zu gewähren (Hinweis E 8.6.1970, 1841/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001180.X01

Im RIS seit

25.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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