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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
y15088; yk15710Rechtssatz
Ausführungen darüber, unter welchen taxativ im Gesetz aufgezählten Voraussetzungen von einer Partei beantragte Beweise nicht aufgenommen werden müssen (Hinweis: Es handelt sich hier um eine Firma, welche sich mit der Verwertung von Patenten befaßt und an eine Lichtensteinische Firma Lizenzgebühren bezahlt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001742.X01Im RIS seit
20.01.1971