RS Vwgh 1971/1/20 1742/70

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Veröffentlicht am 20.01.1971
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §183 Abs3;

Beachte

y15088; yk15710

Rechtssatz

Ausführungen darüber, unter welchen taxativ im Gesetz aufgezählten Voraussetzungen von einer Partei beantragte Beweise nicht aufgenommen werden müssen (Hinweis: Es handelt sich hier um eine Firma, welche sich mit der Verwertung von Patenten befaßt und an eine Lichtensteinische Firma Lizenzgebühren bezahlt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001742.X01

Im RIS seit

20.01.1971
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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