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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §24 Abs2;Rechtssatz
Die Zustellung entspricht nicht dem Gesetz, wenn die Hinterlegungsanzeige nicht in den Wohnungsbriefkasten, sondern in die Hausbrieffachanlage eingeworfen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001824.X01Im RIS seit
13.08.2002