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AbgabenverfahrenNorm
BAO §217 Abs1Rechtssatz
Wurde dem Abgabepflichtigen, wenn auch ohne gesetzliche Grundlage, in einer der Rechtskraft fähigen Weise (mit Bescheid) eine Nachfrist zur Entrichtung seiner Abgabenschuldigkeiten eingeräumt, dann sind Zwangsmaßnahmen, eine Mahnung oder die Festsetzung eines Säumniszuschlages nicht zulässig, wenn die Nachfrist durch Zahlung der Abgabenschuld genützt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000749.X01Im RIS seit
28.11.2019Zuletzt aktualisiert am
28.11.2019