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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1949 §63;Rechtssatz
Im Verfahren über die Zuerkennung einer Schwerstbeschädigtenzulage ist für die Heranziehung des § 62 KOVG kein Raum.Im Verfahren über die Zuerkennung einer Schwerstbeschädigtenzulage ist für die Heranziehung des Paragraph 62, KOVG kein Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001518.X02Im RIS seit
04.09.2002