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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Bekanntgabe des richtigen Einkommens an das Finanzamt schloß vor dem Inkrafttreten des § 91a KOVG (1.10.1968) für den sachlichen Geltungsbereich dieser Norm den Tatbestand des Erschleichens eines Bescheides (hier: Unterhaltsrente nach § 11 Abs 5 OFG) durch unrichtige Angabe des Einkommens nicht aus.Die Bekanntgabe des richtigen Einkommens an das Finanzamt schloß vor dem Inkrafttreten des Paragraph 91 a, KOVG (1.10.1968) für den sachlichen Geltungsbereich dieser Norm den Tatbestand des Erschleichens eines Bescheides (hier: Unterhaltsrente nach Paragraph 11, Absatz 5, OFG) durch unrichtige Angabe des Einkommens nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001771.X01Im RIS seit
15.07.2002