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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §12 Abs2;Rechtssatz
Die Aufwendungen für eine private Krankenversicherung sind dann nicht als einkommensmindernde Sonderausgaben zu qualifizieren, wenn dem Versorgungswerber die Möglichkeit offengestanden ist, solche Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung (zB Selbstversicherung) zu erhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001457.X03Im RIS seit
16.08.2002