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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §12 Abs2;Rechtssatz
Der nur steuerlich gerechtfertigte Absetzungsbetrag für die Ehegattin (§ 4 Abs 4 Z 3 EStG) bildet bei Erstellung des Einkommens nach § 13 KOVG keine das Einkommen mindernde Ausgabe, weil durch diesen Betrag keine tatsächliche Vermögensminderung eintritt.Der nur steuerlich gerechtfertigte Absetzungsbetrag für die Ehegattin (Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 3, EStG) bildet bei Erstellung des Einkommens nach Paragraph 13, KOVG keine das Einkommen mindernde Ausgabe, weil durch diesen Betrag keine tatsächliche Vermögensminderung eintritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001457.X02Im RIS seit
16.08.2002