RS Vwgh 2006/11/22 2004/08/0065

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Veröffentlicht am 22.11.2006
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §10 Abs1;

Rechtssatz

Soweit nach Ausschöpfung von nach dem Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit den einschlägigen Regelungen der kollektiven Rechtsgestaltung zulässigen Durchrechnungszeiträumen Überstundenguthaben verbleiben, sind diese nach dem Gesetz, d.h. einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Zuschläge abzurechnen (Hinweis in diesem Zusammenhang zB auf OGH 16.11.1988, 9 ObA 283/88).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080065.X01

Im RIS seit

20.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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