Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §39 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0722/61 E 11. Jänner 1963 RS 1Stammrechtssatz
Eine Kollegialbehörde ist nicht verpflichtet, Beweismittel zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen der Beschlußfassung und der Abfertigung des Bescheides vorgelegt werden, wenn nicht aus bestimmten Vorschriften anderes ersichtlich ist.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 SachverhaltsermittlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001984.X01Im RIS seit
11.07.2001