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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Beachte
y17598; yk17673; yk17795; yk17924Rechtssatz
Ein Erkenntnis des VwGH, in dem über eine bestimmte Rechtsfrage abgesprochen wurde, kann hinsichtlich eines anderen Besteuerungszeitraumes, über den rechtskräftige Bescheide vorliegen, auch wenn es sich um dieselbe Rechtsfrage handelt, einen Wiederaufnahmegrund nicht bilden, weil es sich bei dem Erkenntnis weder um die Entscheidung einer "VORFRAGE" (lit c) noch um einen neu hervorgekommene Tatsache (lit b) handelt. *Ein Erkenntnis des VwGH, in dem über eine bestimmte Rechtsfrage abgesprochen wurde, kann hinsichtlich eines anderen Besteuerungszeitraumes, über den rechtskräftige Bescheide vorliegen, auch wenn es sich um dieselbe Rechtsfrage handelt, einen Wiederaufnahmegrund nicht bilden, weil es sich bei dem Erkenntnis weder um die Entscheidung einer "VORFRAGE" (Litera c,) noch um einen neu hervorgekommene Tatsache (Litera b,) handelt. *
E 16.2.1971, 638/69 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969000638.X01Im RIS seit
16.02.1971