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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §299 Abs1 lita;Beachte
y13794;Rechtssatz
Im Beschwerdefall enthält der "Aufhebungsbescheid" der Finanzlandesdirektion weder die eigenhändige Unterschrift des Genehmigenden noch einen unterfertigten Beglaubigungsvermerk. *
B 18.2.1971, 0021/70 #1;
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche VerwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000021.X01Im RIS seit
18.02.1971