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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs3;Rechtssatz
Dass eine anerkannte Dienstbeschädigung als "Lungenleiden" bezeichnet worden war, bewirkt nicht, dass alle Erkrankungen der Lunge für immer als Dienstbeschädigung gelten. Vielmehr ist auf die Befunde zurückzugehen, die dem Bezug der Versorgungsleistung zugrundeliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001261.X02Im RIS seit
26.06.2002