RS Vwgh 1971/2/19 1261/69

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Veröffentlicht am 19.02.1971
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Auch die vom Bundesministerium für soz. Verwaltung ernannten Beisitzer der Schiedskommission eines Landesinvalidenamtes sind bei diesem Landesinvalidenamt beschäftigt im Sinne des § 96 KOVG.Auch die vom Bundesministerium für soz. Verwaltung ernannten Beisitzer der Schiedskommission eines Landesinvalidenamtes sind bei diesem Landesinvalidenamt beschäftigt im Sinne des Paragraph 96, KOVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1969001261.X01

Im RIS seit

26.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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