RS Vwgh 1971/2/19 1120/69

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Veröffentlicht am 19.02.1971
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40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Bei der zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes vorzunehmenden Beweiswürdigung ist für Wahrscheinlichkeitsurteile kein Raum (hier: Annahme, dass ein medizinischer Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein für die Ermittlung der Krankheitsvorgeschichte maßgebliches anderes Gutachten verwertet habe).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1969001120.X02

Im RIS seit

14.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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