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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Bei der zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes vorzunehmenden Beweiswürdigung ist für Wahrscheinlichkeitsurteile kein Raum (hier: Annahme, dass ein medizinischer Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein für die Ermittlung der Krankheitsvorgeschichte maßgebliches anderes Gutachten verwertet habe).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001120.X02Im RIS seit
14.06.2002