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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1949 §13 idF 1956/050;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1466/56 E 19. Juni 1959 RS 4Stammrechtssatz
Die gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern den Kindern gegenüber und umgekehrt ist bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen, wenn besondere Umstände außerordentliche Aufwendungen erfordern, die über das normale Ausmaß der Sorgepflicht hinausgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001028.X02Im RIS seit
05.06.2002