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Baurecht - SlbgNorm
AVG §66 Abs1Rechtssatz
Ausführungen dahingehend dass im Rahmen der Übergangsregelung, die anhängige Berufungen in Vorstellung umgewandelt hat, die Durchführung Barauslagen verursachender Beweiserhebungen (hier: Sachverständigengutachten, durch die zur Entscheidung berufene staatliche Behörde sowohl unter dem Gesichtspunkt des § 66 Abs 1 AVG als auch unter jenem der aufsichtsbehördlichen Aufgaben zulässig ist (in letzter Hinsicht Hinweis auf das E vom 31. März 1969, Zl. 0255/67)Ausführungen dahingehend dass im Rahmen der Übergangsregelung, die anhängige Berufungen in Vorstellung umgewandelt hat, die Durchführung Barauslagen verursachender Beweiserhebungen (hier: Sachverständigengutachten, durch die zur Entscheidung berufene staatliche Behörde sowohl unter dem Gesichtspunkt des Paragraph 66, Absatz eins, AVG als auch unter jenem der aufsichtsbehördlichen Aufgaben zulässig ist (in letzter Hinsicht Hinweis auf das E vom 31. März 1969, Zl. 0255/67)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000323.X02Im RIS seit
31.03.2021Zuletzt aktualisiert am
31.03.2021