RS Vwgh 1971/3/11 1959/70

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Veröffentlicht am 11.03.1971
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Behörde ist berechtigt, im Falle des Zusammentreffens strafbarer Handlungen für jede zur Last gelegte Verwaltungsübertretung einen gesonderten Bescheid zu erlassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001959.X01

Im RIS seit

29.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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