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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §27 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde ist an die in der Ausstellung eines Gewerbescheines zum Ausdruck kommende Anschauung, daß es sich bei dem Gegenstand des Betriebes um eine den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeit handelt, in der Weise gebunden, daß dieser Betrieb nicht als landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 27 Abs 1 ASVG in Verbindung mit § 5 Abs 1 LAG angesehen werden kann.Die Behörde ist an die in der Ausstellung eines Gewerbescheines zum Ausdruck kommende Anschauung, daß es sich bei dem Gegenstand des Betriebes um eine den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeit handelt, in der Weise gebunden, daß dieser Betrieb nicht als landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Paragraph 27, Absatz eins, ASVG in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz eins, LAG angesehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001297.X01Im RIS seit
03.07.2002