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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §289 Abs1;Beachte
y16971; yk17120Rechtssatz
Von einem Eingriff in die formelle Rechtskraft kann keine Rede sein, wenn die Abgabenbehörde zweiter Instanz einen mit Berufung angefochtenen Bescheid im Aufsichtswege behebt. In diesem Falle ist eine Beschwerde an den VwGH unzulässig (Hinweis auf verstärkten Senat Anhang 9 (A), 887/47, B
16.6.1948).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000816.X01Im RIS seit
05.04.1971