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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §276 Abs1;Beachte
y17022;Rechtssatz
Wurde eine Eingabe des Beschwerdeführers im Verwaltungsverfahren, wenn auch zu Unrecht, als Antrag, die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen, gewertet und in dieser Eigenschaft wegen unbestrittener Verspätung zurückgewiesen, so konnte der Beschwerdeführer dadurch nicht in einem Recht verletzt sein. Der Einwand, daß ein früherer Vorlageantrag sich nicht nur auf die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid gerichtet habe, konnte nur im Verfahren über die ursprüngliche Berufung geltend gemacht werden.
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E 21.4.1971, 1813/69 #1
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des BeschwerdeführersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001813.X01Im RIS seit
21.04.1971