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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §39 Abs1;Rechtssatz
Die Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.Die Beschlagnahme nach Paragraph 39, Absatz eins, VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001139.X01Im RIS seit
25.06.2002Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012