RS Vwgh 1971/4/21 1139/70

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Veröffentlicht am 21.04.1971
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.Die Beschlagnahme nach Paragraph 39, Absatz eins, VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001139.X01

Im RIS seit

25.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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