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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §12 Abs2;Rechtssatz
Die Behörde ist nicht verpflichtet, so lange die Zusatzrente zu gewähren, bis der Rentenwerber (im Zuge einer als Maßnahme der ordentlichen Bewirtschaftung geforderten Vermögensverwertung) den größtmöglichen Verkaufserlös erzielt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001711.X04Im RIS seit
08.08.2002