RS Vwgh 1971/4/27 1554/69

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Veröffentlicht am 27.04.1971
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Hat der Betriebsinhaber die betrieblich genutzten Gebäudeteile voll in die Bilanz aufgenommen, obwohl das Grundstück zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum der Gattin stand, umfangreiche Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und deren Kosten voll aktiviert, ohne daß über die Abgeltung der auf den Anteil der Gattin entfallenden Aufwendungen Vereinbarungen getroffen worden wären, kann wirtschaftliches Eigentum des Ehemannes am Gesamtgebäude angenommen werden (Hinweis E 23.9.1970, 1402/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1969001554.X02

Im RIS seit

27.04.1971
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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